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DROHNEN-VERSICHERUNG IN DER PRIVATHAFTPFLICHT
DROHNEN-VERSICHERUNG IN DER PRIVATHAFTPFLICHT
Neue EU-Verordnung ab 01.01.2021
Basierend auf einer EU-Verordnung ab 01.01.2021 gelten neue Bestimmungen hinsichtlich der Verwendung von Drohnen.
Neben der neuen Klassifizierung der unterschiedlichen Drohnenmodelle (open / specific / certified), wurden auch für den Betrieb von Drohnen neue Vorgaben geschaffen. Dies betrifft auch die Versicherungspflicht.
Konkret geht es um jene Spielzeug-Drohnen, die bislang mangels Bewilligungspflicht in den meisten Privathaftpflichtversicherungsbedingungen mitversichert waren.
Ab 01.01.2021 müssen sich nun auch die Betreiber von Drohnen, deren Gewicht maximal 250 Gramm erreicht und deren Bewegungsenergie 79 Joule nicht überschreitet, bei der Austro Control registrieren, sofern diese Drohne mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z.B. Kamera) ausgestattet ist.
Schon bei der Registrierung hat der Betreiber den Bestand einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EURO 750.000,–, durch Übermittlung der Polizzennummer nachzuweisen.
Die Übersendung einer Versicherungsbestätigung an die Austro Control ist nicht erforderlich. Darüber hinaus bezieht sich die Registrierung auf den Betreiber und nicht auf die einzelne Drohne. Unter der vergebenen Registrierungsnummer kann der Betreiber somit mehrere Drohnen der beantragten Kategorie verwenden.
Da es sich auf Grund der neuen Regelungen um eine Pflichtversicherung handelt, ist eine Abdeckung dieser Drohnen im Rahmen einer Haushalts- oder Privathaftpflichtversicherung nicht mehr gegeben.
Nähere Informationen zu diesem Thema bietet die Internetseite der Austro Control https://www.dronespace.at/
Unter dieser Seite kann der Betreiber seine Drohne selbstständig anhand der gestellten Fragen kategorisieren.
Für Kunden der Versicherungsagentur Zwischenbrugger können wir für o. a. Drohnen eine spezielle Pflichtversicherung anbieten.