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PENSIONSKONTO

ICH HABE EIN PENSIONSKONTO
– ABER WIE SIEHT DAMIT MEINE ZUKUNFT AUS?

Ein Thema, zu dem es viele Informationen gibt. Die aber teils überfordern, teils Fragen offen lassen.
Dabei ist es wichtig, sich bei diesem Thema auszukennen – denn es geht um den eigenen Lebensstandard im Alter!

WER
ein neues Pensionskonto hat?

Seit 01. Jänner 2014 gibt es das neue Pensionskonto. Ein Pensionskonto haben Personen,
die ab 01. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

WAS
das neue Pensionskonto kann?

Im Pensionskonto sind alle österreichischen Versicherungszeiten dokumentiert und ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Pension.
Jeder bzw. jede Versicherte kann vom Konto ablesen, wie hoch seine bzw. ihre bisher erworbenen Pensionsansprüche sind.
Eine Verminderung der bereits eingebuchten und endgültigen Erstgutschriften ist nicht möglich.

WARUM
es für Sie transparenter ist?

Pensionskontoinhaber, die vor 2005 Versicherungszeiten in Österreich erworben haben, erhalten eine Kontoerstgutschrift.
Diese bildet den ersten Eintrag im Pensionskonto und berücksichtigt alle bis Ende 2013 erworbenen österreichischen Versicherungszeiten.
Für Versicherungszeiten ab 2014 werden jährlich Teilgutschriften ins Pensionskonto eingetragen.

Pensionskontoinhaber, die erstmalig ab 2005 österreichische Versicherungszeiten erworben haben, bekommen keine Kontoerstgutschrift.
Ihre Versicherungszeiten sind von Beginn an in Form von jährlichen Teilgutschriften im Pensionskonto berücksichtigt.

Die Teilgutschriften errechnen sich aus den jährlichen Beitragsgrundlagen multipliziert mit dem Konto-Prozentsatz von 1,78.
Alle Gutschriften werden zusammengezählt und bilden die Gesamtgutschrift. Diese wird jedes Jahr aufgewertet.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt Ihren aktuellen Pensionswert. Dieser ist Ihre monatliche Bruttopension,
wenn Sie keine weiteren Versicherungszeiten mehr erwerben, die Mindestversicherungszeit erfüllen
und zum Regelpensionsalter in Pension gehen.

WIE
sie das neue Pensionskonto einsehen können?

Sie können Ihr Pensionskonto jederzeit mit Handysignatur online abfragen. Sie können über FinanzOnline in Ihr Pensionskonto einsteigen.

Was ist aber, wenn sie noch über keine Handysignatur verfügen.
Kein Problem: Wir, die Versicherungsagentur Zwischenbrugger, sind ein autorisiertes Unternehmen
und können die Authentifizierung der Handysignatur für sie beantragen.

FAZIT

Mit der Vorlage und Analyse der persönlichen Pensionskontomitteilung, kann im Rahmen eines Beratungsgespräches die jeweilige Situation besprochen werden.
Mittels einer speziellen Berechnungssoftware hat die Versicherungsagentur Zwischenbrugger die Möglichkeit,
für sie eine Hochrechnung zur Alterspension zu erstellen, d.h. wie hoch die monatliche Nettopension sein wird.
Weiters kann ihre Pensionslücke ermittelt werden, d.h. die Lücke zur ihrem letzten Gehalt vor Pensionsantritt im Verhältnis zu ihrer Rente in der Alterspension.

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